Rechnungsvorlage-Generator (§14 UStG-konform)

Eine Rechnungsvorlage ist nur dann §14 UStG-konform, wenn sie alle Pflichtangaben enthält: vollständige Adressen, Steuernummer oder USt-IdNr, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungs- und Leistungsdatum sowie Entgelte und Steuersätze. Dieser kostenlose Generator erstellt genau so eine Rechnung direkt im Browser — ohne Anmeldung, mit automatischem Kleinunternehmer-Hinweis nach §19 UStG, wenn keine USt-IdNr hinterlegt ist. Du füllst die Felder aus, prüfst die Live-Vorschau und druckst die Rechnung direkt als PDF.

Ergebnis

0/h

Mindeststundensatz

Rechnung (§14 UStG-konform) erstellen

Absender / Rechnungsersteller

Bleibt das Feld leer, wird automatisch der Kleinunternehmer-Hinweis nach §19 UStG in die Rechnung eingefügt.

Rechnungsempfänger
Rechnungsdaten
Positionen
BeschreibungMengeEinzelpreis (€)USt %Summe (€)
960,00 €
1.520,00 €

Vorschau

Musterfirma GmbH
Musterstraße 1
10115 Berlin
Rechnung
Rechnungsnr.: 2026-0001
Rechnungsdatum:
Leistungsdatum:
Rechnung an
Kunden GmbH
Kundenweg 42
80331 München
Pos.BeschreibungMengeEinzelpreis (€)Summe (€)
1Konzeption & Beratung8120,00 €960,00 €
2Umsetzung (Stunden)1695,00 €1.520,00 €
Nettosumme2.480,00 €
Rechnungsbetrag2.480,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Bankverbindung
Muster Bank
IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00

Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage enthält alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG: vollständige Namen und Anschriften, Steuernummer / USt-IdNr, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Bezeichnung der Leistung, Leistungsdatum, Entgelt pro Steuersatz sowie Steuerbetrag. Bei Kleinunternehmern (§19 UStG) entfällt der Steuerausweis mit entsprechendem Hinweis.

Grundlage: § 14 UStG (Pflichtangaben) und § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Der Generator erzeugt eine formell korrekte Rechnung, ersetzt aber keine steuerliche Beratung. Für strukturierte E-Rechnungen (XRechnung / ZUGFeRD) im B2B-Umfeld ist ein spezialisiertes System notwendig.

Alle Richtwerte und Berechnungen basieren auf im Jahr 2026 verfügbaren Daten und sind rechtlich unverbindlich.

Die Pflichtangaben nach §14 Abs. 4 UStG

§14 Abs. 4 UStG nennt die Angaben, ohne die eine Rechnung formell unvollständig ist: vollständiger Name und Anschrift von Rechnungssteller und Empfänger, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Bezeichnung der Leistung, der Leistungszeitraum, das Entgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen sowie der ausgewiesene Steuerbetrag. Fehlt auch nur eine Angabe, kann dein Kunde den Vorsteuerabzug verlieren — bis deine korrigierte Rechnung eintrifft. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro reichen nach §33 UStDV reduzierte Angaben; der Generator deckt den Standardfall der vollständigen Rechnung ab.

Typische Fehler, die Rechnungen ungültig machen

Die häufigsten Stolpersteine: fehlende oder doppelt vergebene Rechnungsnummern, ein vergessenes Leistungsdatum, eine fehlende Steuernummer und falsche Steuersätze — etwa 19 statt 7 Prozent bei ermäßigten Leistungen. Auch eine fehlende Anschrift des Empfängers ist ein Klassiker. In all diesen Fällen kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug deines Kunden verweigern, bis du korrigierst. Für Korrekturen stellst du keine neue Rechnung aus, sondern schickst eine Rechnungsberichtigung mit Verweis auf die ursprüngliche Nummer. Der Generator prüft die Pflichtfelder automatisch mit und vergibt Nummern fortlaufend.

Bringt eure operative Arbeit zusammen.

Startet eine 6-wöchige Testphase mit Growth oder Business oder seht Pistacio live.