Kilometergeld 2026: Was Arbeitgeber und Angestellte abrechnen dürfen

Von Ali Nuredini · Co-founder, Pistacio · 16. Juli 2026 · 1.720 Wörter

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Compliance & Recht

0,30 €/km für PKW-Dienstfahrten; 0,20 €/km für Motorrad/Moped; ab dem 21. Kilometer bei Entfernungspauschale (Pendeln): 0,38 €/km. Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG.

02

Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Gilt für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — also der arbeitsvertraglich zugeordneten dauerhaften Beschäftigungsstelle. Höhe: 0,30 € pro Entfernungskilometer für die ersten 20 km, ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Zu beachten:

03

Dienstreise / Auswärtstätigkeit (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG)

Gilt für alle beruflichen Fahrten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte: Kundentermine, Messebesuche, temporäre Einsatzorte, Fahrten zwischen mehreren Firmenstandorten. Merkmale:

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Fahrtenbuch-Methode

Sämtliche Fahrten werden lückenlos, zeitnah und manipulationssicher dokumentiert: Datum, Kilometerstand Start/Ziel, Zweck, Ort, Gesprächspartner. Steuerlich abgezogen wird nur der berufliche Kostenanteil (BFH VI R 33/10).

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Beispiel A — Vertrieb mit eigenem PKW

Maria arbeitet im Außendienst und fährt 2026 mit ihrem privaten PKW insgesamt 18.000 km zu Kundenterminen (Dienstfahrten, nicht zur ersten Tätigkeitsstätte). Zusätzlich pendelt sie an 210 Arbeitstagen 22 km einfach von zu Hause ins Büro.

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